- Felderwirtschaft
- Fẹl|der|wirt|schaft 〈f. 20; unz.; Landw.〉 ein System landwirtschaftlicher Bodenbewirtschaftung mit strenger Trennung von Acker- u. Wiesenland, bezeichnet nach der Anzahl der Felder, die in bestimmter Reihenfolge mit Früchten bebaut werden (z. B. Drei\Felderwirtschaft)
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Felderwirtschaft,Feldersystem, Ackerbausystem, bei dem überwiegend Getreide angebaut wird; man unterscheidet Ein-, Zwei-, Drei- und Vierfelderwirtschaft: Bei der Einfelderwirtschaft wird Jahr für Jahr Getreide angebaut, was starke Düngung voraussetzt (früher wurde bei ständigem Roggenbau von Erzkörnerwirtschaft gesprochen). Bei der Zweifelderwirtschaft wird ein Teil des Ackers abwechselnd mit Halmfrucht und Blattfrucht bebaut, oder er dient abwechselnd als Brache. Die Dreifelderwirtschaft hat v. a. historische Bedeutung. Ein wenig intensives System ist (bei größerem Viehbestand) die Vierfelderwirtschaft, bei der dreimal hintereinander Getreide und danach einmal eine Blattfrucht angebaut wird.
Universal-Lexikon. 2012.